Mobbing in der Nachbarschaft, im Miethaus & Stalking
Mobbing in der Nachbarschaft und im Mietshaus
Auch außerhalb des Arbeitsplatzes kann es Mobbing geben, insbesondere in der Nachbarschaft und im Mietshaus oder der Wohnungseigentumsanlage.
So gehen Sie dagegen vor
Die üblichen Handhaben in solch einer Mobbingsituation sind folgende:
- Führen eines Mobbing-Tagebuchs
- Aufzeichnungen und Messungen von Lärm
- Anzeigen bei der Polizei
- Beschwerden an Vermieter
- Mietminderung
- Abmahnung und strafbewehrte Unterlassungserklärung fordern
Stalking
Stalking beschreibt das Verfolgen oder Belästigen einer Person, deren Unversehrtheit dadurch bedroht und geschädigt werden kann.
Bei akuter Bedrohung rufen Sie die Polizei: Wählen Sie 110!
Holen Sie sich Hilfe beim WEISSEN RING:
Beim WEISSEN RING haben Sie vor Ort eine/n persönliche/n Ansprechpartner/in.
Es steht jemand an Ihrer Seite, beispielsweise durch persönlichen Beistand und Begleitung zu Gerichts- und Behördenterminen.
Es gibt einen
- Hilfescheck für eine psychotraumatologische Erstberatung
- Hilfescheck für eine anwaltliche Erstberatung
Sie erhalten Unterstützung bei der Durchsetzung des Gewaltschutzgesetzes und Sie werden beraten, welche rechtlichen Mittel es gibt, zum Beispiel
- Annäherungsverbote
- die Untersagung von Anrufen oder Textnachrichten
Daneben gibt es in bestimmten Fällen auch finanzielle Hilfsmöglichkeiten.
Selbsthilfe-Tipps für Stalking-Opfer des WEISSEN RINGS:
Teilen Sie dem Stalker unmissverständlich mit, dass Sie keinen Kontakt mit ihm möchten.
Bleiben Sie konsequent und ignorieren Sie den Stalker, d.h. lassen Sie sich auf keine Telefonate, Gespräche oder Treffen ein. Informieren Sie Familie, Freunde und Arbeitskollegen. Denn eine geschaffene Öffentlichkeit schreckt die Täter meist ab. Holen Sie sich psychologische, juristische oder andere Unterstützung, denn gemeinsam sind Sie stärker. Gehen Sie nach einem Vorfall unbedingt zur Polizei und lassen Sie ein Protokoll aufnehmen. Dort können Sie sich auch über Schutzvorkehrungen informieren.
Rechtliche Hilfe
Gegen Stalking kann auch zivilrechtlich vorgegangen werden, zum Beispiel mit einem Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz beim Familiengericht. Damit kann der stalkenden Person gerichtlich die Kontaktaufnahme untersagt und ein Näherungsverbot erteilt werden.
Möchten Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin aufsuchen, wenden Sie sich an eine/n Fachanwalt/Fachanwältin für Familienrecht.
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§ 238 Nachstellung Strafgesetzbuch (StGB)
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen, indem er beharrlich
1. die räumliche Nähe dieser Person aufsucht,
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu dieser Person herzustellen versucht,
3. unter missbräuchlicher Verwendung von personenbezogenen Daten dieser Person
a) Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für sie aufgibt oder
b) Dritte veranlasst, Kontakt mit ihr aufzunehmen, oder
4. diese Person mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit ihrer selbst, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person bedroht oder
5.eine andere vergleichbare Handlung vornimmt…