Das Ergebnis
Es liegt in Ihrem Fall ein sehr schweres Mobbing vor. Sie sind gezwungen zu handeln.
Sie sollten in einem solch schweren Fall von Mobbing unbedingt weitere Beratung hinzuziehen. Gehen Sie zu einer Rechtsberatung, also einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder der Gewerkschaft. Außerdem sollten Sie unbedingt einen Arzt aufsuchen, der Sie begleitet. Das kann natürlich auch ein Psychologe, Psychiater oder ein ähnlicher Berater sein.
Mobbingtagebuch
Es ist ganz wichtig, dass der Gemobbte ein Tagebuch führt. Nur so kann der Arbeitgeber arbeitsrechtliche Schritte gegen den Mobber ergreifen. Er muss nämlich genau wissen, wann sich welche Vorfälle zugetragen haben.
Ein solches Tagebuch ist wichtig für
- den Gemobbten selbst, damit dieser wirklich erkennen kann, was mit ihm geschieht,
- den Arbeitgeber, da dieser nur dann eingreifen kann, wenn ihm Tatsachen vorliegen,
- den Rechtsberater, der die Ansprüche umfassend prüfen soll,
- die Rechtsschutzversicherung, die nur dann eine Deckungszusage erteilt, wenn die einzelnen Verstöße genau dargestellt werden können,
- die Agentur für Arbeit, zur Prüfung der Vermeidung einer Sperrfrist im Falle einer Eigenkündigung und
- für die ärztliche oder psychologische Beratung.
KÄMPFEN oder RAUS
Wehren können Sie sich durch professionelle außergerichtliche Hilfe durch Psychologen, Ärzte, Beratungsstellen, Betriebsräte, Personalräte und nicht zu vergessen den Arbeitgeber!
Sie sollten auch den richtigen gerichtlichen Weg in die Abwehrmaßnahmen mit einplanen.
Intensiviert sich das Mobbing noch, geht es in vielen Fällen nur noch darum, wie Arbeitnehmer ihr Arbeitsverhältnis beenden können. Es geht häufig darum, wie sie ohne Sperrfrist beim Bezug des Arbeitslosengeldes aus ihrem Arbeitsverhältnis, am besten noch mit Zahlung einer Abfindung, herauskommen. Einige haben dann noch die Kraft, um ein Schmerzensgeld zu kämpfen.
So kann dieser bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Schadenersatz, Schmerzensgeld und vor allem ein Einschreiten des Arbeitsgebers verlangen. Zwar besteht nach dem Bundesarbeitsgericht kein grundsätzlicher Anspruch auf Kündigung des Mobbers. Dies gilt aber eben nur grundsätzlich.
Die gemobbten Arbeitnehmer haben gegen den Mobber Anspruch auf
- Unterlassung,
- Schadenersatz und
- Schmerzensgeld.
Und wenn der Arbeitsgeber trotz Kenntnis nicht tätig wird, sollten Ansprüche auf
- Vornahme einer Handlung,
- Schadenersatz und
- Schmerzensgeld
direkt gegen den Arbeitgeber in Betracht gezogen werden. Dabei können und sollten die Ansprüche auf Unterlassung und Handlungsvornahme auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren durchgesetzt werden. Schließlich muss Betroffenen schnell geholfen werden.
Das Wichtigste ist folgende Erkenntnis: „Sie müssen etwas tun!“
Sie dürfen niemals den Gipfel erklimmen – sie sind aber schon kurz davor –, denn auf der anderen Seite geht es steil bergab, meistens mit Verlust des Arbeitsplatzes und langen Arbeitsunfähigkeitsphasen.
Deswegen heißt es für sie jetzt zu entscheiden: KÄMPFEN oder RAUS!
Es gibt nur die zwei Möglichkeiten. Und Sie haben eine davon zu wählen. Wie bisher, geht es nicht weiter.
Ihr individuelles Beratungskonzept:
- Entscheidung fällen, ob ein Kampf gegen das Mobbing (noch) geführt werden soll, oder der Arbeitsplatz aufgegeben werden soll. Das kann übrigens auch durch eine Versetzung (!), eine Eigenkündigung oder einen Aufhebungsvertrag geschehen.
- Mobbingtagebuch führen
- Unterstützende Kollegen suchen
- (umsetzbare) Konsequenzen überlegen
- Gespräch mit dem Mobber
- Unterstützung des Betriebsrates einholen
- Unterstützung durch Vorgesetzten einfordern
- Unterstützung durch Geschäftsleitung einfordern
- Beratung durch Externe (Coaches, Ärzte, Rechtsanwälte)